Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der amz-boost GmbH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma amz-boost GmbH, Auenstr. 19, 80469 München (im Folgenden: amz-boost genannt), und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt amz-boost nur an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die Geschäftsbeziehungen zwischen amz-boost und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(1) Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) In der Regel wird der Vertrag folgendermaßen abgeschlossen:

Der Kunde formuliert seine Projektanforderungen auf der Grundlage der Angaben von amz-boost. Dementsprechend erstellt amz-boost einen Kostenvoranschlag. Auf dieser Grundlage erteilt der Kunde den Auftrag. Darin liegt der Vertragsschluss. Nach Eingang der Anzahlung schickt amz-boost das Prokutanmeldungs-Formular zur Konkretisierung der Leistungen zu. Schickt der Kunde das  komplett ausgefüllte Produktanmeldungs-Formular nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt an amz-boost zurück, kann amz-boost entweder die Frist verlängern oder vom Vertrag zurücktreten. Auf Grundlage des Produktanmeldungs-Formulars werden die Leistungen von amz-boost in gegenseitiger Abstimmung konkretisiert. Daraufhin sendet amz-boost dem Kunden das vertragsgemäße Konzept – noch ohne Bilder – zu. Dieses vorläufige Konzept gilt als vertragsgemäß abgenommen, wenn bei amz-boost nicht innerhalb von 5 Werktagen per E-mail oder schriftlich ein Widerspruch des Kunden eingeht. Die Weiterentwicklung des Konzepts durch Ausarbeitung der abgestimmten Bildern stellt die abschließende Werkleistung dar. Diese abschließende Werkleistung gilt als abgenommen, wenn bei amz-boost nicht innerhalb von 5 Werktagen per E-mail oder schriftlich ein Widerspruch des Kunden eingeht.

(2) Der Kunde verpflichtet sich bis zur Abnahme der abschließenden Werkleistung der amz-boost deren bis dahin erbrachten Teilleistungen nicht an Dritte weiterzugeben.

(3) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. 

(4) amz-boost ist berechtigt, bei der Erfüllung des Vertrages Dritte heranzuziehen.

(5) amz-boost behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von amz-boost zu vertreten ist. In diesem Fall informiert amz-boost den Besteller und erstattet ihm erbrachte Gegenleistungen anteilig unter Berücksichtigung von Teilleistungen von amz-boost.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug hat amz-boost auch das Recht, entweder einen neuen Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann amz-boost Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen. Dem Besteller bleibt unbenommen, zu beweisen, dass nur ein geringer Schaden entstanden sei.

(7) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er amz-boost alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und amz-boost von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(8) Nimmt der Kunde eine zur Vertragserfüllung erforderliche Mitwirkungshandlung nicht binnen 2 Wochen ab entsprechender Aufforderung durch amz-boost vor, kann amz-boost entweder die Frist verlängern oder vom Vertrag zurücktreten und neben der Anzahlung weitere 30% der Vergütung verlangen.

(9) Tritt amz-boost vom Vertrag zurück, steht amz-boost in jedem Falle die Anzahlung zu.

 

§ 4 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Kunde erwirbt erst mit vollständiger Bezahlung all seiner Verbindlichkeiten gegenüber der amz-boost die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen von amz-boost im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist. amz-boost behält sich jedoch vor,  Bilder und Videos zur Eigenwerbung zu nutzen. 

(2) Zu einer Nutzung des gelieferten Werbekonzepts in geänderter Fassung ist der Kunde nur mit ausdrücklicher Einwilligung von amz-boost berechtigt.

(3) amz-boost leistet keine Gewähr dafür, dass sich seine abschließende Werkleistung wesentlich von Konzepten unterscheidet, die für ähnliche Produkte und vergleichbare Gestaltungsaufgaben erarbeitet worden sind.

 

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, oder sonstige Abgaben jedweder Art trägt der Kunde. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Kunden.

(2) Die Dienstleistungen der amz-boost sind spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang  zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart . 

(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde 10 Tage nach Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung zzgl. MwSt zu bezahlen. Die restliche Vergütung ist nach Abnahme der Leistungen an amz-boost zu bezahlen. 

(4) Die Leistungen von amz-boost gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung der Leistungen gegenüber amz-boost spezifiziert Mängel rügt.

§ 6 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

(1) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 HAFTUNG

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet amz-boost unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. amz-boost haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet amz-boost nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Soweit die Haftung von amz-boost hiernach ausgeschlossen ist, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass das von amz-boost ausgearbeitete Werbekonzept gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, Kunsturhebergesetzes und der speziellen Werberechtsgesetze (insbesondere UWG) verstößt. Jedoch ist amz-boost verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vertragsausführung bekannt werden. Der Kunde stellt amz-boost von Ansprüchen Dritter frei, wenn amz-boost nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

(5) Erachtet amz-boost für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde ggf. die Kosten dieser Prüfung.

(6) Der Kunde stellt amz-boost von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen Aussagen im gelieferten Werbekonzept erhoben werden. 

(7) amz-boost haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit  von Elementen des gelieferten Werbekonzepts oder des gesamten Werbekonzepts.

(8) amz-boost garantiert keinen Marketing-Erfolg, da dieser von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die amz-boost keinen Einfluss hat.

§ 8 DATENSCHUTZ

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine zur Abwicklung des Vertrages mitgeteilten persönlichen Daten von amz-boost auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ausdrücklich zu. Diese Daten werden von amz-boost selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO),  des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von amz-boost.

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. amz-boost ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Verträgen erfolgt die Löschung nach vollständiger Erfüllung des Vertrags.

§ 9 Aufrechnungsbeschränkung

(1) Der Kunde kann gegen Forderungen von amz-boost nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.